Anfrage an die Stadtverwaltung vom 02.01.2023:
THEMA: Fahrradparkhaus
Aus der MAZ vom 31.12.2022 konnte ich als Stadtverordnete erfahren, dass die Bürgermeisterin das Fahrradparkhaus nicht mehr errichten will (Zitat: "Wir haben einen Schnitt gemacht.") und Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio Euro dem Land zurücküberwiesen hat. Dem Artikel konnte ich entnehmen, dass jetzt beabsichtigt sein soll, dort weitere Fahrradständer zu errichten. Das Fahrradparkhaus war aber von Anfang an Teil der Neugestaltung des Bahnhofumfeldes und ist wesentlicher Bestandteil des Mobilitätskonzept. Aus meiner Sicht ist die Bürgermeisterin nicht autorisiert, eigenmächtig ohne Beteiligung der SVV diese Entscheidungen zu treffen.
Bitte informieren Sie mich daher kurzfristig schriftlich detailliert zu den bisherigen Kosten für das Projekt und ihrem Zeitpunkt der Entstehung, inklusive
- Kosten Bahnhofumfeldkonzept, Mobilitätskonzept
- Kosten Grundstückserwerb
- Kosten Baugrundgutachten
- Kosten Baufeldfreimachung (Abriss Altbestand, Spundwandarbeiten, Vorbereitung Baufeld, Baustellensicherung usw.)
- Kosten Deutsche Bahn (Verlegung Trafostation usw., dabei Projektsteuerung?)
- Kosten Genehmigungsplanung usw. (Erstellung Bauantrag, Kosten Projektsteuerer?)
Können Sie in etwa abschätzen, welche internen Personalkosten für das Projekt über die Jahre entstanden sind bzw. Anzahl der Arbeitsstunden? Mit welchen Kosten muss trotz der "Streichung" noch gerechnet werden?
Aus meiner Erinnerung heraus müsste auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie ein Betreibermodell vorliegen. Bitte übersenden Sie mir diese auch.
Der Artikel spricht auch von einer "Verabredung mit dem Land", dass wir uns wieder melden können, wenn der Bau realistischer ist." (Zitat BGMin). Bitte senden Sie mir diese Vereinbarung ebenfalls zu.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Fraktion FWKW
Anfrage an die Stadtverwaltung vom 23.12.2022:
THEMA "Ablehnung der sachkundigen Einwohner*in"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf die Beschlussvorlage 10-22-221 der Sitzung der SVV vom 28.11.2022.
Aufgrund der Neubesetzung von Ausschüssen nach Fraktionsstärken waren auch Abberufungen und Neubesetzungen von sachkundigen EinwohnerInnen in den Fachausschüssen nötig. In der Sitzung wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung nicht wie üblich in Ihren Gesamtheit abgestimmt, sondern es wurden sechs einzelne Abstimmungen durchgeführt.
Dabei wurden u.a. zwei Personen, die die Fraktion FWKW zukünftig als sachkundige EinwohnerInnen unterstützen sollten, von der Mehrheit der Mitglieder der SVV abgelehnt. Gründe für das Abstimmungsverhalten wurden nicht vorgebracht.
Die Fraktion FWKW fühlt sich in ihrer ehrenamtlichen politischen Arbeit benachteiligt, wenn schon die Berufung der Personen, die die eigene Tätigkeit mit ihren Fachwissen unterstützen und in den Ausschüssen beraten sollen, von politischen Mehrheitsverhältnissen der SVV abhängen soll. Damit kann jede Person - wie geschehen - willkürlich abgelehnt werden.
Dies ist umso verwerflicher, wenn damit die Arbeit in den Fachausschüssen geschwächt wird. So ist die abgelehnte weibliche Person für den Ordnungsausschuss beruflich in einem Ordnungsamt einer anderen Kommune tätig. Der abgelehnte Kandidat für den Sozialausschuss war zuvor Leiter eines Jugendamtes und danach Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen. Beiden KandidatInnen muss also sogar ein besonderes Fachwissen zugesprochen werden.
Mit einem solchen Vorgehen erreichen wir außerdem wir keine größere, ehrenamtlich politische Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern das ganze Gegenteil.
Bislang hatten die Beschlüsse zur Berufung sachkundiger EinwohnerInnen aus unserer Sicht auch nur deklaratorischen Charakter. Die jeweilige Fraktion entscheidet selbst, wenn sie als sachkundigen Einwohner im jeweiligen Ausschuss haben möchte. Offenbar soll sich dies nun ändern.
Vor dem Hintergrund der augenscheinlichen Benachteiligung der Arbeit vor allem kleinerer Fraktionen aktuell und in der Zukunft möchten wir als Fraktion zeitnah Rechtsberatung in Anspruch nehmen bzw. rechtliche Schritte prüfen lassen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Einschätzung zur Problematik mit (die BGMin hatte sich in der Sitzung der Stimme enthalten) und informieren Sie uns bitte zum Verfahrensgang der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegen die SVV als Organ; insbesondere der Abrechnung von entstehenden Kosten schriftlich im Vorfeld.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Fraktion FWKW
Anfrage an die Bürgermeisterin vom 23.12.2022: THEMA KREISUMLAGE
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Presse ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Eichwalde erfolgreich gegen den Landkreis in Bezug auf die Festsetzung der Kreisumlage geklagt hat. Nach meiner Kenntnis war die Verhandlung bereits am 08.12.2022.
Liegt Ihnen das Urteil vor und haben Sie es geprüft? Die Stadt Königs Wusterhausen hatte ebenfalls den Rechtsweg eingeschlagen. Durch Mehrheitsentscheidung der SVV (namentliche Abstimmung?) wurde der Bürgermeister damals aber trotz guter Erfolgschancen verpflichtet, die Klage zurückzuziehen. Wie hoch war der damalige Streitwert und welche Summe - unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung - hätte die Stadt zurückerhalten, wenn sie die Klage weitergeführt hätte. Die Frage gilt auch für die Folgejahre.
Wie betrachten Sie die aktuelle Praxis der Aufstellung des Kreishaushaltes / der Festsetzung der Kreisumlage? Entspricht das Vorgehen den Darstellungen im Urteil?
Bitte informieren Sie mich zeitnah. Die Entwicklungen (und eventuelle finanzielle Auswirkungen) sollten sicherlich bereits Niederschlag in unserem aktuellen Haushalt finden. Die entsprechenden Ortsbeiratssitzungen stehen im Januar an.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Fraktion FWKW